Sämtliche Kosten für die Sanitäts Ausbildung werden vom Ortsverein für seine aktiven Mitglieder übernommen. Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung wird folgende Vereinbarung festgelegt:
Der teilnehmende hat die Kosten für die Ausbildung beim Ausscheiden im
auf welchen Regelungen sind möglich und im Vorfeld mit dem Vorstand oder Bereitschaftsleitung abzustimmen.