Regelungen zur Sanitätsausbildung
Sämtliche Kosten für die Sanitätsausbildung werden vom Ortsverein für seine aktiven Mitglieder übernommen.
Es wird folgende Vereinbarung festgelegt:
Die Teilnehmer haben die Kosten für die Sanitätsausbildung beim Ausscheiden im
Abweichende Regelungen sind möglich und im Vorfeld mit Vorstand oder Bereitschaftsleitung abzustimmen.