Aus- und Fortbildung

Regelungen zur Sanitätsausbildung

Sämtliche Kosten für die Sanitätsausbildung werden vom Ortsverein für seine aktiven Mitglieder übernommen.

Es wird folgende Vereinbarung festgelegt:

Die Teilnehmer haben die Kosten für die Sanitätsausbildung beim Ausscheiden im

Abweichende Regelungen sind möglich und im Vorfeld mit Vorstand oder Bereitschaftsleitung abzustimmen.