Aus- und Fortbildung

Sämtliche Kosten für die Sanitäts Ausbildung werden vom Ortsverein für seine aktiven Mitglieder übernommen. Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung wird folgende Vereinbarung festgelegt:

Der teilnehmende hat die Kosten für die Ausbildung beim Ausscheiden im

auf welchen Regelungen sind möglich und im Vorfeld mit dem Vorstand oder Bereitschaftsleitung abzustimmen.