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Fotos; Film- und Tonaufnahmen im DRK Dienst

DA - 20.07.2017

Grundsätzlich ist die Herstellung von Lichtbildern sowie Film- und Tonaufzeichnungen („Aufnahmen“)
im DRK-Dienst, insbesondere von und an Einsatzorten, untersagt.

DRK-Angehörige und Helfende bei Sanitätsdiensten sind dazu aufgerufen, während den Diensten für die Öffentlichkeitsarbeit des DRK Ortsverein Pfullendorf e.V. entsprechende Lichtbilder anzufertigen. Bei der Anfertigung von Aufnahmen werden folgende zu beachtende Punkte angewiesen:

gez. 20.07.2017 Die Bereitschaftsleitung

Die private Nutzung von im Einsatz angefertigten Aufnahmen ist nur nach Sichtung und Freigabe
durch die Bereitschaftsleitung erlaubt.