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| akteursbeschreibung:brandschutzdienststelle_feuerwehr [2024/06/19 15:56] – mwerz | akteursbeschreibung:brandschutzdienststelle_feuerwehr [2024/06/20 10:24] (aktuell) – mwerz |
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| ===== Feuerwehr ===== | ===== Feuerwehr ===== |
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| Dies ist die örtlich zuständige (öffentliche) Feuerwehr, deren Aufgaben primär die des Rettens, Löschens und Bergens sind. Sie stellt im Regelfall die Brandsicherheitswache für eine Veranstaltung. Die Sicherstellung dieser Aufgaben ist in Deutschland durch die Landesfeuerwehrgesetze festgelegt.[1] Die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung sind dabei den Gemeinden für ihr Gebiet übertragen. Diese stellen hierzu die bekannten Freiwilligen Feuerwehren (FF) auf, die mit überörtlichen Einrichtungen, Spezialfahrzeugen und -geräten durch die Landkreise unterstützt werden. In großen Industriebetrieben und z. B. den Verkehrsflughäfen gibt es darüber hinaus staatlich anerkannte Werkfeuerwehren (WF), die bei einem Gefahrenfall auf ihrem Gelände die öffentliche Feuerwehr unterstützen. Eine ähnliche Aufgabe haben die Betriebsfeuerwehren, die allerdings nicht staatlich anerkannt sind, da die Betriebe gesetzlich nicht zu einer Aufstellung verpflichtet sind. In Städten mit Berufsfeuerwehr (BF) nimmt diese die entsprechenden Aufgaben der örtlichen Feuerwehr wahr und wird durch ehrenamtliche Einheiten unterstützt. Die örtliche Feuerwehr ist immer dann bei Veranstaltungen zu beteiligen, wenn ihre Belange (Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technische Hilfeleistung) betroffen sind oder eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Diese ist eine „Wache, die in der Regel von der Feuerwehr gestellt wird, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei einem Brandausbruch eine größere Anzahl von Menschen gefährdet ist“ (Deutsches Institut für Normung, 2010, S. 23). Die Aufgabe der Brandsicherheitswache besteht darin, bei einem Brandausbruch die Grundlage für wirksame Löschmaßnahmen sicherzustellen und bei der Gefährdung von Menschen und Sachwerten schnell eingreifen zu können, um Schutzmaßnahmen einzuleiten. Die Bemessung der Brandsicherheitswache erfolgt nach einsatztaktischem Wert auf Grundlage der Veranstaltungsart und den damit verbundenen Risiken und Gefährdungen für Menschen und Sachwerte entsprechend den örtlichen Anforderungen. Die Stärke der Brandsicherheitswache kann in der Regel aufgrund der Einsatztaktik zwischen einer Trupp- und Zugstärke (2 bis 16 Feuerwehrleute) differieren oder darüber hinausgehen sowie Spezialgerät (z. B. ein Hilfleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) erforderlich machen (vgl. Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) (Hrsg.), 2008). Die Stärke ist individuell durch die Fachbehörde unter Beachtung des Ermessens festzulegen (dieses ist im jeweils gültigen Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundeslandes festgeschrieben | Dies ist die örtlich zuständige (öffentliche) Feuerwehr, deren Aufgaben primär die des Rettens, Löschens und Bergens sind. Sie stellt im Regelfall die Brandsicherheitswache für eine Veranstaltung. Die Sicherstellung dieser Aufgaben ist in Deutschland durch die Landesfeuerwehrgesetze festgelegt. \\ |
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| | Die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung sind dabei den Gemeinden für ihr Gebiet übertragen. Diese stellen hierzu die bekannten Freiwilligen Feuerwehren (FFW) auf, die mit überörtlichen Einrichtungen, Spezialfahrzeugen und -geräten durch die Landkreise unterstützt werden. Die örtliche Feuerwehr ist immer dann bei Veranstaltungen zu beteiligen, wenn ihre Belange (Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technische Hilfeleistung) betroffen sind oder eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Diese ist eine „Wache, die in der Regel von der Feuerwehr gestellt wird, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei einem Brandausbruch eine größere Anzahl von Menschen gefährdet ist“ (Deutsches Institut für Normung, 2010, S. 23). Die Aufgabe der Brandsicherheitswache besteht darin, bei einem Brandausbruch die Grundlage für wirksame Löschmaßnahmen sicherzustellen und bei der Gefährdung von Menschen und Sachwerten schnell eingreifen zu können, um Schutzmaßnahmen einzuleiten. |
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| | Die Bemessung der Brandsicherheitswache erfolgt nach einsatztaktischem Wert auf Grundlage der Veranstaltungsart und den damit verbundenen Risiken und Gefährdungen für Menschen und Sachwerte entsprechend den örtlichen Anforderungen. Die Stärke der Brandsicherheitswache kann in der Regel aufgrund der Einsatztaktik zwischen einer Trupp- und Zugstärke (2 bis 16 Feuerwehrleute) differieren oder darüber hinausgehen sowie Spezialgerät (z. B. ein Hilfleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) erforderlich machen (vgl. Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) (Hrsg.), 2008). Die Stärke ist individuell durch die Fachbehörde unter Beachtung des Ermessens festzulegen (dieses ist im jeweils gültigen Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundeslandes festgeschrieben). |
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| ===== Brandschutzdienststelle ===== | ===== Brandschutzdienststelle ===== |
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| Die Funktion der Brandschutzdienststelle wird größtenteils durch die Kreisverwaltungsbehörde/Landratsämter in Verbindung mit dem Repräsentanten der öffentlichen Feuerwehren (Kreisbrandrat, -meister oder -inspektor, je nach Bundesland) wahrgenommen.[1] Zu den Aufgaben der Brandschutzdienststelle zählt bundesweit der Vorbeugende Brandschutz (z. B. Einsatzplanungen, fachliche Stellungnahmen für Genehmigungsbehörden, Erklärung des Einvernehmens zum Sicherheitskonzept einer Veranstaltung oder Genehmigung feuergefährlicher Handlungen), die Ausbildungskoordination der kommunalen Einsatzkräfte und die Führung bei größeren Einsatzlagen. In Städten mit einer Berufsfeuerwehr werden diese Aufgaben durch diese wahrgenommen. Die Berufsfeuerwehr nimmt damit sowohl die Rolle als örtlich zuständige Feuerwehr als auch die der Brandschutzdienstelle wahr. Außerdem können ihr Aufgaben einer Genehmigungsbehörde durch den Geschäftsverteilungsplan der Kommune übertragen werden. In München ist beispielsweise die Berufsfeuerwehr (= Brandschutzdienststelle) auch Genehmigungsbehörde für Bestuhlungs- und Rettungswegpläne oder die Verwendung von Pyrotechnik. | Die Funktion der Brandschutzdienststelle wird größtenteils durch die Kreisverwaltungsbehörde/Landratsämter in Verbindung mit dem Repräsentanten der öffentlichen Feuerwehren (Kreisbrandrat, -meister oder -inspektor, je nach Bundesland) wahrgenommen. Zu den Aufgaben der Brandschutzdienststelle zählt bundesweit der Vorbeugende Brandschutz (z. B. Einsatzplanungen, fachliche Stellungnahmen für Genehmigungsbehörden, Erklärung des Einvernehmens zum Sicherheitskonzept einer Veranstaltung oder Genehmigung feuergefährlicher Handlungen), die Ausbildungskoordination der kommunalen Einsatzkräfte und die Führung bei größeren Einsatzlagen. In Städten mit einer Berufsfeuerwehr werden diese Aufgaben durch diese wahrgenommen. Die Berufsfeuerwehr nimmt damit sowohl die Rolle als örtlich zuständige Feuerwehr als auch die der Brandschutzdienstelle wahr. Außerdem können ihr Aufgaben einer Genehmigungsbehörde durch den Geschäftsverteilungsplan der Kommune übertragen werden. In München ist beispielsweise die Berufsfeuerwehr (= Brandschutzdienststelle) auch Genehmigungsbehörde für Bestuhlungs- und Rettungswegpläne oder die Verwendung von Pyrotechnik. |
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| ==== Planungs- und Umsetzungsphase ==== | ==== Planungs- und Umsetzungsphase ==== |
| ==== Weiterführende Literatur ==== | ==== Weiterführende Literatur ==== |
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| Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) (Hrsg.) (2008): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz; Empfehlung zur Einführung in den Ländern, Berlin. | * ListenpunktAusschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) (Hrsg.) (2008): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz; Empfehlung zur Einführung in den Ländern, Berlin. |
| Deutsches Institut für Normung (DIN) (2010): DIN 14011 Begriffe aus dem Feuerwehrwesen, Berlin. | * ListenpunktDeutsches Institut für Normung (DIN) (2010): DIN 14011 Begriffe aus dem Feuerwehrwesen, Berlin. |
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| | * {{ :brandsicherheitswachdienst_lfws.pdf |}} - Handreichung zum Brandsicherheitswachdienst der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg - |
| | * {{ :vfdb_mb_13_06_jun2015.pdf |}} - Merkblatt „Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen“ vom Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutz (vfdb) |