Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherNach oben Diese Seite ist nicht editierbar. Sie können den Quelltext sehen, jedoch nicht verändern. Kontaktieren Sie den Administrator, wenn Sie glauben, dass hier ein Fehler vorliegt. ====== Verpflegung ====== Im Standardfall wird die Verpflegung mit ausreichend Getränken sowie auch einer Mahlzeit **ab einer Dienstzeit von 4 Stunden** vom Veranstalter übernommen. Informationen hierzu erteilt der jeweilige Einsatzleiter / Abschnittsleiter. \\ Als Mindestverpflegung sind hierbei mindestens 2 Getränke (0,5 l) und eine Mahlzeit vereinbart. ---- ===== Dienste kleiner 4 Stunden ===== Bei Diensten kleiner 4 Stunden ist standardmäßig keine Verpflegung vogesehen. ===== Ausnahmefall ===== Im Ausnahmefall müssen sich die Einsatzkräfte selbst verpflegen. Für diesen Fall wird den Einsatzkräften ggf. bei Diensten ab 4 Stunden eine Pauschale ausbezahlt. Es besteht die Möglichkeit, die Verpflegung im REWE bzw. Aldi zu besorgen. An Wochenenden sind in unmittelbarer Nähe 2 Tankstellen. Sollte keine Einsatzpauschale ausbezahlt werden, ist eine eventuelle Kostenerstattung im Vorfeld mit dem Einsatzleiter und der Bereitschaftsleitung abzustimmen und zu genehmigen.