dienstort:seepark:7._verpflegung

Verpflegung

Im Standardfall wird die Verpflegung mit ausreichend Getränken sowie auch einer Mahlzeit ab einer Dienstzeit von 4 Stunden vom Veranstalter übernommen. Informationen hierzu erteilt der jeweilige Einsatzleiter / Abschnittsleiter.
Als Mindestverpflegung sind hierbei mindestens 2 Getränke (0,5 l) und eine Mahlzeit vereinbart.


Bei Diensten kleiner 4 Stunden ist standardmäßig keine Verpflegung vogesehen.

Im Ausnahmefall müssen sich die Einsatzkräfte selbst verpflegen. Für diesen Fall wird den Einsatzkräften ggf. bei Diensten ab 4 Stunden eine Pauschale ausbezahlt.

Es besteht die Möglichkeit, die Verpflegung im REWE bzw. Aldi zu besorgen. An Wochenenden sind in unmittelbarer Nähe 2 Tankstellen.

Sollte keine Einsatzpauschale ausbezahlt werden, ist eine eventuelle Kostenerstattung im Vorfeld mit dem Einsatzleiter und der Bereitschaftsleitung abzustimmen und zu genehmigen.