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Häufige Fragen / FAQ

Bei den Zeiten im Hiorg handelt es sich um die jeweiligen Dienstbeginn-Zeiten am Veranstaltungsort. Treffpunkt ist in der Regel 30 Minuten vor Dienstbeginn auf der Wache in Pfullendorf (Zum Eichberg 12; 88630 Pfullendorf). Bitte berücksichtigt hier Fahrzeiten und Verkehrslagen zum Veranstaltungsort. Aus diesem Grund kann der Treffpunkt auch mal früher sein.


Wir haben eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen an der Wache. Bitte nutzt hierfür die Parkplätze „hinter dem Haus“ und nicht auf der Seite des Feuerwehrhauses.

ACHTUNG! Bitte nicht auf der Seite des Feuerwehrhaus parken! Bei der Realschule nur in den Ferien und ausserhalb der Schulzeiten!

In den Ferien oder außerhalb der Schulzeiten könnt ihr auch auf dem Realschulparkplatz parken.

Wir haben eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen an der Wache. Bitte nutzt hierfür die Parkplätze „hinter dem Haus“ und nicht auf der Seite des Feuerwehrhauses. Diese sind für den Rettungsdienst reserviert. In den Ferien oder außerhalb der Schulzeiten könnt ihr auch auf dem Realschulparkplatz parken.

ACHTUNG! Bitte nicht auf der Seite des Feuerwehrhaus parken! Bei der Realschule nur in den Ferien und ausserhalb der Schulzeiten!

Solltet ihr im Ausnahmefall (bitte vorher mit der Bereitschaftsleitung abklären) direkt zum Dienstort Seepark kommen wollen, dann müsst ihr bitte die dort ausgeschilderten öffentlichen Parkplätze benutzen. Sollten diese gebührenpflichtig sein, so müsst ihr diese selbst tragen.

Sanitätsmaterial und Funkgeräte werden vollständig durch uns gestellt. Ihr müsst lediglich eine vollständige PSA mitführen.

Die Erfassung der Dienstzeiten und die Genehmigung der Stundenzahl erfolgt durch den jeweils eingesetzten Einsatzleiter.
Der abgerechnete Stundensatz richtet sich nicht nach Qualifikation sondern nach dem Bedarf und dem tatsächlichen Einsatz der betreffenden Einsatzkraft pro Dienst.
Die Abrechnung erfolgt im Nachgang zu einem Dienst durch die Bereitschaftsleitung. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt auf das im Anforderungsformular vorgegebenen Konto. Für externe Helfer wird die Aufwandsentschädigung ausschließlich an den entsendenden Ortsverein überwiesen. Eine Weiterleitung an die Helfenden ist zwischen „externem Helfer“ und entsendenden Ortsverein zu vereinbaren.

Bei externen Helfern erfolgt die Auszahlung der Aufwandsentschädigung ausschließlich an den entsendenden Ortsverein.
Es ist zwischen entsendenden OV und externen Helfer zu vereinbaren, ob und wie die Aufwandsentschädigung ausbezahlt wird.

Grundsätzlich versuchen wir schon, so viel Stimmung und auch Eindrücke wie möglich mitzunehmen. Wir sind jedoch nicht als Gäste auf dem Festival. Wir sind Dienstleister für den Veranstalter und Ansprechpartner für die rettungsdienstliche und sanitätsdienstliche Absicherung der Besucher. Diese Aufgabe hat für uns oberste Priorität und heißt ganz kla, dass es durchaus auch vorkommen kann, dass wir überhaupt nichts von dem Festival mitbekommen.