qmhb:verfahrensbeschreibungen:3.1.1.1_mitarbeiterleitsaetze

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
qmhb:verfahrensbeschreibungen:3.1.1.1_mitarbeiterleitsaetze [2025/09/04 11:27] – mwerzqmhb:verfahrensbeschreibungen:3.1.1.1_mitarbeiterleitsaetze [2025/09/04 11:49] (aktuell) – mwerz
Zeile 17: Zeile 17:
   * Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)   * Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
   * Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)   * Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
 +  * Verordnung des Innenministerium über die Mitwirkung von Helfer-vor-Ort-Systemen in Ergänzung zur Notfallrettung (VOHvO)
 </WRAP> </WRAP>
 </WRAP> </WRAP>
 +
 +===== 2. Grundlagen für das DRK =====
 +Die verbandseigenen Regelungen, Ordnungen, Verordnungen, Dienstvorschriften und sämtliche Richtlinien sind von allen Mitgliedern welche gesetzliche Regelungen einzuhalten. Es wird im speziellen folgende Ordnungen hingewiesen:
 +
 +  * Ordnung der Bereitschaften
 +  * Ordnung für Belobigung, Beschwerde- und Disziplinarverfahren. 
 +
 +==== 2.1 Umgang mit Material ====
 +Die Mitglieder der Bereitschaft (SEG/EGB/HVO/Sanitätsdienste) sind verpflichtet, das Ihnen überlassene Material ordnungsgemäß mit der gebührenden Sorgfalt zu behandeln. 
 +
 +Helfer der HVO haben die Regelungen der VOHvO BW zu beachten. Beschädigtes Material, insbesondere elektronische Geräte, dürfen auch im Einsatz nicht verwendet werden. Sofern beschädigt das Material im Einsatz festgestellt wird, ist unverzüglich der Vorstand, die Bereitschaftsleitung oder eine Führungskraft zu informieren 
 +
 +<WRAP center round important 60%>
 +[[qmhb:verfahrensbeschreibungen:3.3.1_fehlermanagement|Fehlermanagement]]
 +</WRAP>
 +
 +Den Helfern ist es grundsätzlich untersagt, an Material sowie Ausrüstungsgegenständen, welche vom Ortsverein zur Verfügung gestellt werden, ohne vorherige Genehmigung durch den Vorstand oder die Bereitschaftsleitung Veränderung vorzunehmen, oder vornehmen zu lassen, oder in Reparatur zu geben. 
 +
 +Eine Weitergabe von zur Verfügung gestellten Material und Ausrüstungsgegenständen (Jacken, Fahrzeuge, Helme, Melder, Rucksäcke, Funk, etc) sowie Schlüssel an Dritte ist grundsätzlich verboten und bedarf in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung durch die Bereitschaftsleitung und/oder Vorstand. 
 +Die Ausgabe von Funkmeldeempfänger und Schlüsseln erfolgt Personengebunden. Insofern bedarf es einer Weitergabe beziehungsweise Ausleihe von Funkempfänger bzw. Schlüssel in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung.
 +
 +Beschädigung, sowie gegebenfalls Verlust von Material und Ausrüstungsgegenständen, Funk, Meldeempfänger und/oder Schlüssel sind unverzüglich der Bereitschaftsleitung und/oder Vorstand anzuzeigen. 
 +
 +==== 2.2 Allgemeine Bestimmungen ====
 +