qmhb:verfahrensbeschreibungen:3.1.1.1_mitarbeiterleitsaetze

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 Beschädigung, sowie gegebenfalls Verlust von Material und Ausrüstungsgegenständen, Funk, Meldeempfänger und/oder Schlüssel sind unverzüglich der Bereitschaftsleitung und/oder Vorstand anzuzeigen.  Beschädigung, sowie gegebenfalls Verlust von Material und Ausrüstungsgegenständen, Funk, Meldeempfänger und/oder Schlüssel sind unverzüglich der Bereitschaftsleitung und/oder Vorstand anzuzeigen. 
  
 +==== 2.2 Allgemeine Bestimmungen ====