Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| qmhb:verfahrensbeschreibungen:3.1.1_personal [2025/09/04 10:42] – mwerz | qmhb:verfahrensbeschreibungen:3.1.1_personal [2025/09/04 11:01] (aktuell) – mwerz | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
| Für Ausbildungs- und Fortbildungsmassnahmen ist der Vorstand sowie die Bereitschaftsleitung verantwortlich, | Für Ausbildungs- und Fortbildungsmassnahmen ist der Vorstand sowie die Bereitschaftsleitung verantwortlich, | ||
| - | ===== Level 4 Überschrift | + | ===== 2. Einsatzmitwirkung |
| - | Eine Mitwirkung an einem HVO/SEG oder EGB Einsatz | + | Eine Mitwirkung an einem HVO/SEG oder EGB Einsatz |
| Die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie an Übungen zur Vorbereitung auf die Mitwirkung in einer Einsatzformation ist ab dem 16. Lebensjahr möglich, sofern die Eignung dafür von der Bereitschaftsleitung in Zusammenarbeit mit der Jugendrotkreuzleitung und der gesetzlichen Vertreter festgestellt wurde. | Die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie an Übungen zur Vorbereitung auf die Mitwirkung in einer Einsatzformation ist ab dem 16. Lebensjahr möglich, sofern die Eignung dafür von der Bereitschaftsleitung in Zusammenarbeit mit der Jugendrotkreuzleitung und der gesetzlichen Vertreter festgestellt wurde. | ||
| - | Verantwortlich hierfür ist die jeweilige SEG/ | + | Verantwortlich hierfür ist die jeweilige SEG/EGB/HVO Leitung. |
| + | |||
| + | ==== 2.1 Einsatzvoraussetzung ==== | ||
| + | |||
| + | Mindestvoraussetzung für die Teilnahme an Einsätzen ist der erfolgreiche Abschluss einer Sanitätsausbildung (Helfergrundausbildung) oder vergleichbarem Abschluss, die Einweisung in Fahrzeuge und Geräte des DRK OV Pfullendorf durch eine von der Bereitschaftsleitung berechtigten Person und die Einsatzfreigabe durch die Bereitschaftsleitung. | ||
| + | Abweichungen hiervon bestimmt nach Würdigung aller Gesamtumstände und festgestellten Eignung die jeweilige SEG/EGB/HVO - Leitung, welche dies dem entsprechenden Helfer persönlich mitteilen wird. Durch die SEG7EGB/ | ||
| + | |||
| + | ** Die Zustimmung durch bspw. Duldung oder sonstiges konkludentes Handeln der verantwortlichen Personen, auch ohne Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen an SEG-Einsätzen teilzunehmen oder eine Zustimmung abzuleiten, wird hiermit bereits im Vorfeld ausgeschlossen ** | ||
| + | |||
| + | ==== 2.2 Sanitätsdienste ==== | ||
| + | Regelungen zu Sanitätsdiensten ergeben sich aus einer separaten Verfahrensbeschreibung, | ||
| + | |||
| + | |||
| + | |||
| + | |||