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| regelungen:dienstanweisungen:fotos [2024/06/17 15:49] – mwerz | regelungen:dienstanweisungen:fotos [2024/06/17 16:02] (aktuell) – mwerz | ||
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| ====== Fotos; Film- und Tonaufnahmen im DRK Dienst ====== | ====== Fotos; Film- und Tonaufnahmen im DRK Dienst ====== | ||
| - | DA - 20.07.2017 | + | ===== DA - 20.07.2017 |
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| - | Grundsätzlich ist die Herstellung von Lichtbildern sowie Film- und Tonaufzeichnungen („Aufnahmen“) im DRK-Dienst, insbesondere von und an Einsatzorten, | + | <WRAP center round info 60%> |
| + | Grundsätzlich ist die Herstellung von Lichtbildern sowie Film- und Tonaufzeichnungen („Aufnahmen“) | ||
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| - | DRK-Angehörige sind zur Anfertigung von Aufnahmen nur befugt, wenn der Einsatzzweck dies erfordert und ermöglicht. Die private Nutzung von im Einsatz angefertigten Aufnahmen ist nur nach Sichtung und Freigabe durch die Bereitschaftsleitung erlaubt. | + | DRK-Angehörige und Helfende bei Sanitätsdiensten sind dazu aufgerufen, während den Diensten für die Öffentlichkeitsarbeit des DRK Ortsverein Pfullendorf e.V. entsprechende Lichtbilder anzufertigen. Bei der Anfertigung von Aufnahmen werden folgende zu beachtende Punkte angewiesen: |
| - | + | * ListenpunktDRK-Angehörige sind zur Anfertigung von Aufnahmen nur befugt, wenn der Einsatzzweck dies erfordert und ermöglicht. Die private Nutzung von im Einsatz angefertigten Aufnahmen ist nur nach Sichtung und Freigabe durch die Bereitschaftsleitung erlaubt. | |
| - | Bei der Anfertigung von Aufnahmen ist folgendes zu beachten: | + | |
| * Es ist stets die Menschenwürde, | * Es ist stets die Menschenwürde, | ||
| * DRK-Mitglieder sind gesetzlich zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, | * DRK-Mitglieder sind gesetzlich zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, | ||
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| * Sämtliche Aufnahmen – auch solche von Nichtberechtigten – sind unverzüglich nach Beendigung des Einsatzes an die Einsatzleitung zu übergeben und anschließend von den Datenträgern zu löschen. Der Einsatzleiter DRK entscheidet gemeinsam mit einem Mitglied der Bereitschaftsleitung (Bereitschaftsleitung eigenverantwortlich) in eigener Verantwortung über die weitere Verwendung der Aufnahmen. | * Sämtliche Aufnahmen – auch solche von Nichtberechtigten – sind unverzüglich nach Beendigung des Einsatzes an die Einsatzleitung zu übergeben und anschließend von den Datenträgern zu löschen. Der Einsatzleiter DRK entscheidet gemeinsam mit einem Mitglied der Bereitschaftsleitung (Bereitschaftsleitung eigenverantwortlich) in eigener Verantwortung über die weitere Verwendung der Aufnahmen. | ||
| * Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Dienstanweisung stellen einen Verstoß gegen Dienstpflichten dar und können nach den bestehenden Disziplinar-Ordnungen sanktioniert werden. Zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. | * Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Dienstanweisung stellen einen Verstoß gegen Dienstpflichten dar und können nach den bestehenden Disziplinar-Ordnungen sanktioniert werden. Zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. | ||
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| + | gez. 20.07.2017 Die Bereitschaftsleitung | ||
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| + | <WRAP center round important 60%> | ||
| + | durch die Bereitschaftsleitung erlaubt.**</ | ||