Fotos; Film- und Tonaufnahmen im DRK Dienst
DA - 20.07.2017
Grundsätzlich ist die Herstellung von Lichtbildern sowie Film- und Tonaufzeichnungen („Aufnahmen“)
im DRK-Dienst, insbesondere von und an Einsatzorten, untersagt.
DRK-Angehörige und Helfende bei Sanitätsdiensten sind dazu aufgerufen, während den Diensten für die Öffentlichkeitsarbeit des DRK Ortsverein Pfullendorf e.V. entsprechende Lichtbilder anzufertigen. Bei der Anfertigung von Aufnahmen werden folgende zu beachtende Punkte angewiesen:
- ListenpunktDRK-Angehörige sind zur Anfertigung von Aufnahmen nur befugt, wenn der Einsatzzweck dies erfordert und ermöglicht. Die private Nutzung von im Einsatz angefertigten Aufnahmen ist nur nach Sichtung und Freigabe durch die Bereitschaftsleitung erlaubt.
- Es ist stets die Menschenwürde, das Persönlichkeitsrecht sowie die Privatsphäre der betroffenen Personen zu wahren. Ansichten von Opfern und Angehörigen sind zu vermeiden. Heimliche Tonaufnahmen sind in jedem Fall untersagt.
- DRK-Mitglieder sind gesetzlich zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Dies trifft für einsatzbezogene Kenntnisse zu, somit auch für bild- oder tontechnisch festgehaltene Überlieferungen.
- Sämtliche Aufnahmen, die aus Anlass oder im Rahmen eines Einsatzes angefertigt werden, unterliegen dem ausschließlichen Nutzungsrecht des DRK Ortsverein Pfullendorf e.V.. Jede Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe ohne deren Zustimmung ist untersagt. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung von Bildmaterial über soziale Netzwerke (z.B. Facebook, SnapChat, Instagram, etc.) und sonstige Plattformen.
- Eine private Nutzung ist damit erst nach ausdrücklicher Erlaubnis und Freigabe durch die Bereitschaftsleitung erlaubt.
- Sämtliche Aufnahmen – auch solche von Nichtberechtigten – sind unverzüglich nach Beendigung des Einsatzes an die Einsatzleitung zu übergeben und anschließend von den Datenträgern zu löschen. Der Einsatzleiter DRK entscheidet gemeinsam mit einem Mitglied der Bereitschaftsleitung (Bereitschaftsleitung eigenverantwortlich) in eigener Verantwortung über die weitere Verwendung der Aufnahmen.
- Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Dienstanweisung stellen einen Verstoß gegen Dienstpflichten dar und können nach den bestehenden Disziplinar-Ordnungen sanktioniert werden. Zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
gez. 20.07.2017 Die Bereitschaftsleitung
Die private Nutzung von im Einsatz angefertigten Aufnahmen ist nur nach Sichtung und Freigabe
durch die Bereitschaftsleitung erlaubt.