regelungen:dienstanweisungen:fotos

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 ====== Fotos; Film- und Tonaufnahmen im DRK Dienst ====== ====== Fotos; Film- und Tonaufnahmen im DRK Dienst ======
  
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 Grundsätzlich ist die Herstellung von Lichtbildern sowie Film- und Tonaufzeichnungen („Aufnahmen“) \\ im DRK-Dienst, insbesondere von und an Einsatzorten, untersagt. Grundsätzlich ist die Herstellung von Lichtbildern sowie Film- und Tonaufzeichnungen („Aufnahmen“) \\ im DRK-Dienst, insbesondere von und an Einsatzorten, untersagt.
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-DRK-Angehörige sind zur Anfertigung von Aufnahmen nur befugt, wenn der Einsatzzweck dies erfordert und ermöglicht. Die private Nutzung von im Einsatz angefertigten Aufnahmen ist nur nach Sichtung und Freigabe durch die Bereitschaftsleitung erlaubt.   
  
 DRK-Angehörige und Helfende bei Sanitätsdiensten sind dazu aufgerufen, während den Diensten für die Öffentlichkeitsarbeit des DRK Ortsverein Pfullendorf e.V. entsprechende Lichtbilder anzufertigen. Bei der Anfertigung von Aufnahmen werden folgende zu beachtende Punkte angewiesen: DRK-Angehörige und Helfende bei Sanitätsdiensten sind dazu aufgerufen, während den Diensten für die Öffentlichkeitsarbeit des DRK Ortsverein Pfullendorf e.V. entsprechende Lichtbilder anzufertigen. Bei der Anfertigung von Aufnahmen werden folgende zu beachtende Punkte angewiesen:
 +  * ListenpunktDRK-Angehörige sind zur Anfertigung von Aufnahmen nur befugt, wenn der Einsatzzweck dies erfordert und ermöglicht. Die private Nutzung von im Einsatz angefertigten Aufnahmen ist nur nach Sichtung und Freigabe durch die Bereitschaftsleitung erlaubt.  
   * Es ist stets die Menschenwürde, das Persönlichkeitsrecht sowie die Privatsphäre der betroffenen Personen zu wahren. Ansichten von Opfern und Angehörigen sind zu vermeiden. Heimliche Tonaufnahmen sind in jedem Fall untersagt.   * Es ist stets die Menschenwürde, das Persönlichkeitsrecht sowie die Privatsphäre der betroffenen Personen zu wahren. Ansichten von Opfern und Angehörigen sind zu vermeiden. Heimliche Tonaufnahmen sind in jedem Fall untersagt.
   * DRK-Mitglieder sind gesetzlich zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Dies trifft für einsatzbezogene Kenntnisse zu, somit auch für bild- oder tontechnisch festgehaltene Überlieferungen.    * DRK-Mitglieder sind gesetzlich zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Dies trifft für einsatzbezogene Kenntnisse zu, somit auch für bild- oder tontechnisch festgehaltene Überlieferungen.