Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherNach oben Diese Seite ist nicht editierbar. Sie können den Quelltext sehen, jedoch nicht verändern. Kontaktieren Sie den Administrator, wenn Sie glauben, dass hier ein Fehler vorliegt. ====== Aus- und Fortbildung ====== ** Regelungen zur Sanitätsausbildung ** Sämtliche Kosten für die Sanitätsausbildung werden vom Ortsverein für seine aktiven Mitglieder übernommen. Es wird folgende Vereinbarung festgelegt: Die Teilnehmer haben die Kosten für die Sanitätsausbildung beim Ausscheiden im * 1. Jahr zu 100% dem Ortsverein zurückzuerstatten im * 2. Jahr zu 60 % und bei Ausscheiden im * 3. Jahr zu 30% zu erstatten. Abweichende Regelungen sind möglich und im ** Vorfeld ** mit Vorstand oder Bereitschaftsleitung abzustimmen.