qmhb:verfahrensbeschreibungen:3.1.1.1_ausbildung:fortbildung

Aus- und Fortbildung

Regelungen zur Sanitätsausbildung

Sämtliche Kosten für die Sanitätsausbildung werden vom Ortsverein für seine aktiven Mitglieder übernommen.

Es wird folgende Vereinbarung festgelegt:

Die Teilnehmer haben die Kosten für die Sanitätsausbildung beim Ausscheiden im

  • 1. Jahr zu 100% dem Ortsverein zurückzuerstatten im
  • 2. Jahr zu 60 % und bei Ausscheiden im
  • 3. Jahr zu 30% zu erstatten.

Abweichende Regelungen sind möglich und im Vorfeld mit Vorstand oder Bereitschaftsleitung abzustimmen.