Aus- und Fortbildung
Regelungen zur Sanitätsausbildung
Sämtliche Kosten für die Sanitätsausbildung werden vom Ortsverein für seine aktiven Mitglieder übernommen.
Es wird folgende Vereinbarung festgelegt:
Die Teilnehmer haben die Kosten für die Sanitätsausbildung beim Ausscheiden im
- 1. Jahr zu 100% dem Ortsverein zurückzuerstatten im
- 2. Jahr zu 60 % und bei Ausscheiden im
- 3. Jahr zu 30% zu erstatten.
Abweichende Regelungen sind möglich und im Vorfeld mit Vorstand oder Bereitschaftsleitung abzustimmen.