Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherNach oben Diese Seite ist nicht editierbar. Sie können den Quelltext sehen, jedoch nicht verändern. Kontaktieren Sie den Administrator, wenn Sie glauben, dass hier ein Fehler vorliegt. ====== Aus- und Fortbildung ====== Sämtliche Kosten für die Sanitäts Ausbildung werden vom Ortsverein für seine aktiven Mitglieder übernommen. Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung wird folgende Vereinbarung festgelegt: Der teilnehmende hat die Kosten für die Ausbildung beim Ausscheiden im * 1. Jahr zu 100% ; im * 2. Jahr zu 60 % und bei Ausscheiden im * 3. Jahr zu 30% dem Ortsverein zurückzuerstatten. auf welchen Regelungen sind möglich und im ** Vorfeld ** mit dem Vorstand oder Bereitschaftsleitung abzustimmen.