qmhb:verfahrensbeschreibungen:3.1.1.2_ausbildung

Aus- und Fortbildung

Sämtliche Kosten für die Sanitäts Ausbildung werden vom Ortsverein für seine aktiven Mitglieder übernommen. Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung wird folgende Vereinbarung festgelegt:

Der teilnehmende hat die Kosten für die Ausbildung beim Ausscheiden im

  • 1. Jahr zu 100% ; im
  • 2. Jahr zu 60 % und bei Ausscheiden im
  • 3. Jahr zu 30% dem Ortsverein zurückzuerstatten.

auf welchen Regelungen sind möglich und im Vorfeld mit dem Vorstand oder Bereitschaftsleitung abzustimmen.