Aus- und Fortbildung
Sämtliche Kosten für die Sanitäts Ausbildung werden vom Ortsverein für seine aktiven Mitglieder übernommen. Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung wird folgende Vereinbarung festgelegt:
Der teilnehmende hat die Kosten für die Ausbildung beim Ausscheiden im
- 1. Jahr zu 100% ; im
- 2. Jahr zu 60 % und bei Ausscheiden im
- 3. Jahr zu 30% dem Ortsverein zurückzuerstatten.
auf welchen Regelungen sind möglich und im Vorfeld mit dem Vorstand oder Bereitschaftsleitung abzustimmen.