qmhb:verfahrensbeschreibungen:3.1.1_personal

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 Für Ausbildungs- und Fortbildungsmassnahmen ist der Vorstand sowie die Bereitschaftsleitung verantwortlich, welche ggf. auf Empfehlung des SEG-Leiters tätig wird. Für Ausbildungs- und Fortbildungsmassnahmen ist der Vorstand sowie die Bereitschaftsleitung verantwortlich, welche ggf. auf Empfehlung des SEG-Leiters tätig wird.
  
-===== Einsatzmitwirkung =====+===== 2. Einsatzmitwirkung =====
  
 Eine Mitwirkung an einem HVO/SEG oder EGB Einsatz ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich. Voraussetzung ist die aktive Mitgliedschaft in der Bereitschaft sowie eine aktuelle Ausbildung zum mind. Sanitätshelfer.  Eine Mitwirkung an einem HVO/SEG oder EGB Einsatz ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich. Voraussetzung ist die aktive Mitgliedschaft in der Bereitschaft sowie eine aktuelle Ausbildung zum mind. Sanitätshelfer. 
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 Verantwortlich hierfür ist die jeweilige SEG/EGB/HVO Leitung. Verantwortlich hierfür ist die jeweilige SEG/EGB/HVO Leitung.
  
-==== Einsatzvoraussetzung ====+==== 2.1 Einsatzvoraussetzung ====
  
 Mindestvoraussetzung für die Teilnahme an Einsätzen ist der erfolgreiche Abschluss einer Sanitätsausbildung (Helfergrundausbildung) oder vergleichbarem Abschluss, die Einweisung in Fahrzeuge und Geräte des DRK OV Pfullendorf durch eine von der Bereitschaftsleitung berechtigten Person und die Einsatzfreigabe durch die Bereitschaftsleitung.  Mindestvoraussetzung für die Teilnahme an Einsätzen ist der erfolgreiche Abschluss einer Sanitätsausbildung (Helfergrundausbildung) oder vergleichbarem Abschluss, die Einweisung in Fahrzeuge und Geräte des DRK OV Pfullendorf durch eine von der Bereitschaftsleitung berechtigten Person und die Einsatzfreigabe durch die Bereitschaftsleitung. 
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 ** Die Zustimmung durch bspw. Duldung oder sonstiges konkludentes Handeln der verantwortlichen Personen, auch ohne Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen an SEG-Einsätzen teilzunehmen oder eine Zustimmung abzuleiten, wird hiermit bereits im Vorfeld ausgeschlossen ** ** Die Zustimmung durch bspw. Duldung oder sonstiges konkludentes Handeln der verantwortlichen Personen, auch ohne Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen an SEG-Einsätzen teilzunehmen oder eine Zustimmung abzuleiten, wird hiermit bereits im Vorfeld ausgeschlossen **
  
 +==== 2.2 Sanitätsdienste ==== 
 +Regelungen zu Sanitätsdiensten ergeben sich aus einer separaten Verfahrensbeschreibung, welche hier [[qmhb:verfahrensbeschreibungen:3.4.1_da_sanitaetswachdienst|>> hier <<]] abgerufen werden kann.