qmhb:verfahrensbeschreibungen:3.1.1_personal

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Personal

Diese Verfahrensbeschreibung gilt für alle beteiligten Mitarbeiter der Schnelleinsatzgruppe (SEG) bzw. der Einsatzgruppe der Bereitschaften (EGB) und der Helfer-vor-Ort (HVO) sowie allen aktiven Mitgliedern des DRK Pfullendorf (Gruppe Bereitschaft). Verantwortlich für die Einhaltung durch die Mitglieder des DRK OV Pfullendorf ist der Vorstand und/oder die Bereitschaftsleitung. Sie sind auch für die Erarbeitung und Umsetzung der Mitarbeiterleitsätze verantwortlich. Für Ausbildungs- und Fortbildungsmassnahmen ist der Vorstand sowie die Bereitschaftsleitung verantwortlich, welche ggf. auf Empfehlung des SEG-Leiters tätig wird.

Eine Mitwirkung an einem HVO/SEG oder EGB Einsatz ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich. Voraussetzung ist die aktive Mitgliedschaft in der Bereitschaft sowie eine aktuelle Ausbildung zum mind. Sanitätshelfer. Die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie an Übungen zur Vorbereitung auf die Mitwirkung in einer Einsatzformation ist ab dem 16. Lebensjahr möglich, sofern die Eignung dafür von der Bereitschaftsleitung in Zusammenarbeit mit der Jugendrotkreuzleitung und der gesetzlichen Vertreter festgestellt wurde. Verantwortlich hierfür ist die jeweilige SEG/EGB/HVO Leitung.

Mindestvoraussetzung für die Teilnahme an Einsätzen ist der erfolgreiche Abschluss einer Sanitätsausbildung (Helfergrundausbildung) oder vergleichbarem Abschluss, die Einweisung in Fahrzeuge und Geräte des DRK OV Pfullendorf durch eine von der Bereitschaftsleitung berechtigten Person und die Einsatzfreigabe durch die Bereitschaftsleitung. Abweichungen hiervon bestimmt nach Würdigung aller Gesamtumstände und festgestellten Eignung die jeweilige SEG/EGB/HVO - Leitung, welche dies dem entsprechenden Helfer persönlich mitteilen wird. Durch die SEG7EGB/HVO-Leitung ist ein entsprechender Aktenvermerk an die Bereitschaftsleitung zur Ablage in der Personalakte weiterzuleiten.

Die Zustimmung durch bspw. Duldung oder sonstiges konkludentes Handeln der verantwortlichen Personen, auch ohne Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen an SEG-Einsätzen teilzunehmen oder eine Zustimmung abzuleiten, wird hiermit bereits im Vorfeld ausgeschlossen