1. Einsatzauftrag
1. Einsatzauftrag
Medizinische Absicherung der Events im Seepark.
Die Absicherung umfasst die sanitäts- und rettungsdienstliche Absicherung aller Besucher und Beteiligten. Die Aufgaben des DRK umfassen folgende Punkte:
- Die sanitäts- und rettungsdienstliche Betreuung der gesamten Veranstaltung inkl. des erforderlichen Zeitrahmens vor und nach der Veranstaltung.
- Betrieb von Unfallhilfstellen nach Vorgabe Einsatzleitung
- Vorhaltung und Betrieb der erforderlichen Rettungsmittel, auf besondere Anforderung erweiterte Vorhaltung für Schutzpersonen
- Betrieb einer Sanitätsdiensteinsatzleitung auf dem Gelände des Seepark Linzgau
1.1 Allgemeine Lage
Die jeweiligen Einsatzkräfte werden zu Einsatzbeginn durch den Einsatzleiter / Abschnittsleiter über die jeweils gültige Lage informiert. Wird keine aktuelle Lage bekannt gegeben, gilt folgende allgemeine Lage:
Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Menschen und der Veranstaltungsart im Besonderen ist mit einer erhöhten Anzahl individualmedizinischer Notfälle und vielen Hilfeleistungen zu rechnen.
Die Veranstaltungsfläche erstreckt sich über den gesamten Seepark und ist somit sehr groß sowie für eine schnelle Erreichbarkeit eher suboptimal.
Wir gehen schwerpunktmäßig von alkoholisierten Personen aus sowie auch der Einsatznotwendigkeit nach begangenen Körperverletzungen, Stürzen oder sonstigen Unfällen, die in die Kategorie „chirurgische Einsätze / Notfälle“ einzuordnen sind.
Der Sanitätsdienst berücksichtigt eine individualmedizinischen Notfallplanung.
1.2 Gefahrenschwerpunkte
Die jeweiligen Einsatzkräfte werden zu Einsatzbeginn (sowie bei Veränderungen auch unverzüglich während des Dienstes) durch den Einsatzleiter / Abschnittsleiter über die jeweils gültigen Gefahrenschwerpunkte informiert. Werden keine besonderen Gefahrenschwerpunkte genannt, gilt folgende allgemeine Darstellung:
Erfahrungsgemäß sehen wir die Gefahrenschwerpunkte wie folgt: * Hauptbühne im Veranstaltungsgelände * Zaunanlagen des gesamten Veranstaltungselände (insbesondere bei Übersteigen der Zaunanlagen kam es schon zu schweren Verletzungen). * Heimweg Kehlbach entlang der Kläranlage * (ab Besucherzahlen > 500) Camping-Bereich und Badesee
2 Einsatzdurchführung
2.1 Voraussetzung zur Dienstteilnahme
- Abgeschlossene Helfergrundausbildung
- Medizinische Qualifikation: mind. Sanitätshelfer
- eine Teilnahme von Minderjährigen ist nur in Form eines Praktikums nach vorheriger Absprache mit der Bereitschaftsleitung und Zustimmung der gesetzlichen Vertreter möglich möglich!
- ListenpunktDie Teilnahme als Praktikant*in ist nach vorheriger Absprache mit der Bereitschaftsleitung möglich.
2.2. Teilnahme als Notarzt
Wird für einen Dienst ein Notarzt benötigt, so wird dies explizit ausgeschrieben. Kontaktaufnahme mit Notärzten erfolgt nach Absprache mit der Bereitschaftsleitung. Voraussetzung zum Notarztdienst ist die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung zum Notarzt.
2.3. Verhaltensregeln
- Freundliches und korrektes Auftreten sowie Hilfsbereitschaft gegenüber jedermann.
- Befolgen der von den zuständigen Leitungs- und Führungskräften erteilten Anordnungen.
- An- und Abmelden bei Dienstbeginn, Dienstende und dem Verlassen des Dienstortes aus anderen Gründen.
- Beachtung der Schweigepflicht über innerdienstliche Angelegenheiten und Wahrnehmungen, die bei der Versorgung von Verletzten sowie bei der Pflege bzw. Betreuung von Kranken und Hilfsbedürftigen gemacht werden.
- Das Erstellen von Foto-, Ton- und Videoaufnahmen ist in jeglicher Form stets untersagt.
- Einheitliche Einsatzbekleidung entsprechend der aktuellen Dienstbekleidungsordnung und ggf. der in diesem Rahmen getroffenen Anordnungen der zuständigen Leitungs- und Führungskräfte.
- Ein Schutzhelm ist beim Sanitätsdienst nicht mitzuführen. Es ist darauf zu achten, dass die Dienst- und Einsatzbekleidung sich in einem sauberen und geordneten Zustand befindet.
- Es gilt ein generelles Drogen- und Alkoholverbot, Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
- Auf allen Posten, im Besucherbereich gilt ein striktes Rauchverbot.
2.4. Aufgabendefinition
2.4.1. Sanitätstreife
- Aufgabe: Die Sanitätsstreifen besetzen die Besucherbereiche. Sie stehen für medizinische Notfälle innerhalb ihrem Einsatzgebiet zur Verfügung. Sie unterstehen der AL Seepark. Die Besatzungen sind mit einem Funkgerät, Notfallrucksack und ggf. einer Trage ausgestattet.
- Besatzung: zwei - vier Einsatzkräfte mit Mindestqualifikation Sanitätshelfer
2.4.3. Unfallhilfstelle (UHS/Wache)
- Aufgabe: Im Seepark wird eine UHS (mobile Sanitätsstation) vorgehalten. Diese „feste“ Versorgungseinheit ist sowohl Anlaufstelle für fußläufige Patienten als auch zur Weiterbehandlung der Patienten, die durch die Streifen zugeführt werden.
- Ausstattung Trailer / UHS: 1 Intensivplatz, 3 Überwachungsplätze, 1 Betreuungsplatz
2.4.4. Krankentransportwagen (KTW)
Ein KTW wird nur bei entsprechender Gefahrenlage und zur eventuellen Vorhalteerweiterung eingesetzt.
- Aufgabe: Die Fahrzeugbesatzung ist primär für den Transport vom Veranstaltungsort in eine Klinik zuständig. Die Besatzung kann aber auch zu Primäreinsätzen auf dem erweiterten Veranstaltungsgelände alarmiert werden, die nicht zwingend zu einem Transport führen.
- Besatzung: Die Mindestqualifikation ergibt sich aus dem Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg. Aktuell ist das Fahrzeug mit mindestens 1 RH, 1 RS zu besetzen. Beide Besatzungsmitglieder müssen eine Fahreinweisung auf dem Fahrzeug sowie eine Einweisung in die medizinischen Geräte vorweisen können. Außerdem müssen beide Einsatzkräfte mit der Klinikwelt vertraut sein und ortskundig sein.
- Notwendige Einweisungen:
- EKG / Defi
- Absaugpumpe
- Rescuetrack
- Trage
- Fahreinweisung
2.4.5. Rettungstransportwagen (RTW)
Ein RTW wird nur bei entsprechender Gefahrenlage und zur eventuellen Vorhalteerweiterung eingesetzt.
- Aufgabe: Die Fahrzeugbesatzung ist primär für den Transport vom Veranstaltungsort in eine Klinik zuständig. Die Besatzung kann aber auch zu Primäreinsätzen im Veranstaltungsbereich alarmiert werden, die nicht zwingend zu einem Transport führen. Ebenso ist eine Alarmierung zu externen Einsätzen ins Stadtgebiet nach dem Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg möglich.
- Besatzung: 1 RS und Führerscheinklasse C1, 1 NotSan
- * Notwendige Einweisungen:
- EKG / Defi
- Absaugpumpe
- Rescuetrack
- Medumat
- Trage
- Fahreinweisung
3. Treffpunkt / Verpflegung / Abrechnung / Logistik
3.1. Treffpunkt
Vereinsheim DRK Ortsverein Pfullendorf e.V.
Zum Eichberg 12
88630 Pfullendorf
Bei den Zeiten im Hiorg handelt es sich um die jeweiligen Dienstbeginn-Zeiten am Veranstaltungsort. Treffpunkt ist in der Regel 30 Minuten vor Dienstbeginn auf der Wache in Pfullendorf (Zum Eichberg 12; 88630 Pfullendorf). Bitte berücksichtigt hier Fahrzeiten und Verkehrslagen zum Veranstaltungsort. Aus diesem Grund kann der Treffpunkt auch mal früher sein.
3.2. Verpflegung
Kaltgetränke für die Helfer werden in der Regel kostenlos zur Verfügung gestellt. Abweichende Informationen können aus der Beschreibung zum Dienst im Hiorg entnommen werden.
Essen kann nach Absprache mit der zuständigen Führungskraft an den Verkaufsständen kostenpflichtig erworben werden.
In der Regel ist mit dem Veranstalter jedoch die kostenfreie Verpflegung der Einsatzkräfte vereinbart. Genaue Informationen ergeben sich zu Dienstbeginn.
4. Führung und Verbindung
4.1 Führungsstruktur
Der Einsatz wird durch eine Sanitätsdiensteinsatzleitung geführt. Bei großen Festivals kann die Veranstaltungsfläche in mehrere Einsatzabschnitte unterteilt sein. In diesem Fall werden die Einsatzabschnitte durch jeweils einen Abschnittsleiter geführt. Die Transportfahrzeuge unterstehen direkt der Sanitätsdiensteinsatzleitung und werden durch die Integrierte Leistelle disponiert und ggf. auch alarmiert.
4.2. Patientendokumentation
Die Einsatzkräfte erheben und dokumentieren alle Patientendaten grundsätzlich in Schriftform. In den stationären Versorgungseinheiten werden Patientendaten zusätzlich digital erfasst. Bei ärztlichen Behandlungen wird ein „DIVI-Protokoll“ verwendet.
4.3. Pressearbeit
Ansprechpartner für die Presse ist der Einsatzleiter. Einzelne Helfer nehmen keinen Kontakt zur Presse auf und geben der Presse keine Auskunft.
4.4. Ansprechpartner
Ansprechpartner für Fragen vor dem Dienst ist die Bereitschaftsleitung bzw. die zuständige Sanitätsdienstleitung der Bereitschaft Pfullendorf (sanitaetsdienste@drk-pfullenodrf.de):