5. Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung zur Sicherstellung eines geregelten Dienstbetriebes unter gesicherten Bedingungen und unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen liegt bei den nachstehenden Personen, die im Folgenden als verantwortliche Leitung der Gemeinschaft bezeichnet werden:
| Verantwortlichkeiten | |
|---|---|
| * Vorstand | |
| * Bereitschaftsleitung | |
| * Leiter SEG | |
| * Leiter HVO |
Die Teilverantwortung für den fach- und sachgerechten Betrieb des OV Pfullendorf liegt bei den verantwortlichen Leitungs- und Führungskräften.
Die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche ergeben sich aus dem Organigramm im Anhang und sind in Aufgabenprofilen bzw. Stellenbeschreibungen geregelt.