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 ** Regelungen zur Sanitätsausbildung ** ** Regelungen zur Sanitätsausbildung **
 +
 +Sämtliche Kosten für die Sanitätsausbildung werden vom Ortsverein für seine aktiven Mitglieder übernommen. 
 +
 +Es wird folgende Vereinbarung festgelegt:
 +
 +Die Teilnehmer haben die Kosten für die Sanitätsausbildung beim Ausscheiden im 
 +  * 1. Jahr zu 100% dem Ortsverein zurückzuerstatten im 
 +  * 2. Jahr zu 60 % und bei Ausscheiden im
 +  * 3. Jahr zu 30% zu erstatten. 
 +
 +Abweichende Regelungen sind möglich und im ** Vorfeld ** mit Vorstand oder Bereitschaftsleitung abzustimmen.