qmhb:verfahrensbeschreibungen:3.1.1.1_mitarbeiterleitsaetze

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Mitarbeiterleitsätze

Geltende Gesetze sind durch alle Helfer/innen einzuhalten. Die im Folgenden aufgezählten Gesetze sind lediglich beispielhaft genannt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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