qmhb:verfahrensbeschreibungen:3.1.1.1_mitarbeiterleitsaetze

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Mitarbeiterleitsätze

Geltende Gesetze sind durch alle Helfer/innen einzuhalten. Die im Folgenden aufgezählten Gesetze sind lediglich beispielhaft genannt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Strafgesetzbuch (StGB)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Landesdatenschutzgesetz (LDSG B-W)
  • Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Verordnung des Innenministerium über die Mitwirkung von Helfer-vor-Ort-Systemen in Ergänzung zur Notfallrettung (VOHvO)

Die verbandseigenen Regelungen, Ordnungen, Verordnungen, Dienstvorschriften und sämtliche Richtlinien sind von allen Mitgliedern welche gesetzliche Regelungen einzuhalten. Es wird im speziellen folgende Ordnungen hingewiesen:

  • Ordnung der Bereitschaften
  • Ordnung für Belobigung, Beschwerde- und Disziplinarverfahren.

Die Mitglieder der Bereitschaft (SEG/EGB/HVO/Sanitätsdienste) sind verpflichtet, das Ihnen überlassene Material ordnungsgemäß mit der gebührenden Sorgfalt zu behandeln.

Helfer der HVO haben die Regelungen der VOHvO BW zu beachten. Beschädigtes Material, insbesondere elektronische Geräte, dürfen auch im Einsatz nicht verwendet werden. Sofern beschädigt das Material im Einsatz festgestellt wird, ist unverzüglich der Vorstand, die Bereitschaftsleitung oder eine Führungskraft zu informieren