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Sanitätsdienst

(Quelle: BaSiGo)

Dem Sanitätsdienst kommt die Aufgabe zu, den öffentlichen Rettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung durch die Versorgung von Bagatellverletzungen und -erkrankungen (Kopfschmerzen, Blasen etc.) zu entlasten und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen (Bewusstlosigkeit, Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Verletzungen etc.) zu gewährleisten. In diesem Fall hat er die unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung des Rettungsdienstes und dessen Einweisung an der Einsatzstelle zu gewährleisten. Insbesondere bei weitläufigen oder unübersichtlichen Örtlichkeiten mit einer großen Anzahl von Besuchern kommt dieser Aufgabe eine große Bedeutung zu.

Die Abarbeitung der Aufgabenschwerpunkte muss zeitnah und gegebenenfalls zeitgleich erfolgen können. Dies kann nur mit dem Einsatz geeigneter Kräfte zur Durchführung des Sanitätsdienstes gewährleistet werden. Die Stärke, Ausstattung und Qualifikation des Sanitätsdienstes (z.B. Sanitätshelfer, Rettungshelfer, Arzt) wird durch den Ortsverein Pfullendorf e.V. mittels verschiedener Algorithmen und Risikoanalysen berechnet und festgelegt.
Wünschenswert wäre, dass Stärke, Ausstattung und Qualifikation durch die für den Rettungsdienst zuständige Behörde festgelegt wird. Dies ist bisher jedoch noch nie vorgekommen.

Die Festlegung der Mindestforderungen bzgl. Stärke, Ausstattung und Qualifikation liegt jedoch allein in der Zuständigkeit der entsprechenden Behörde. Dieses Vorgehen wird derzeit nicht mehrheitlich praktiziert.

Die Bemessung erfolgtnach der Analyse einer Risikoeinschätzung („Maurer-Schema“). Ergänzend steht der „Kölner Algorithmus“ nach der Methode einer ingenieur-wissenschaftlichen Bedarfsplanung zur Verfügung. Generell gehen in die Bemessung vorrangig die Örtlichkeit, die erwartete Besucherzahl und die Art der Veranstaltung ein. Im Besonderen jedoch auch vorhandene Erfahrungswerte.

Die Beauftragung eines Sanitätsdienstes stellt einen privat-rechtlichen Vertrag zwischen Veranstalter und Anbieter dar. Der vom Veranstalter beauftragte Sanitätsdienst ist daher lediglich für das Veranstaltungsgelände selbst und den unmittelbaren Umgriff zuständig und darf ohne Auftrag der zuständigen Leitstelle (ILS) grundsätzlich keinen eigenständigen Patiententransport außerhalb des Veranstaltungsgeländes oder in die Klinik durchführen. Eine Ausnahme bilden der Schutz vor Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Patienten, sofern der öffentliche Rettungsdienst nicht rechtzeitig eintreffen kann. Im Folgenden wird die Rolle des Sanitätsdienstes in den einzelnen Phasen der Veranstaltung beschrieben:

Der Anbieter des Sanitätsdienstes plant in eigener Zuständigkeit die Durchführung des Dienstes (Ausbildungsdienst, Materialpflege, ggf. Information der ehrenamtlichen Helfer etc.). Berücksichtigung müssen jedoch die Auflagen der Genehmigungsbehörde, vor allem hinsichtlich der Stärke, Qualifikation und Ausstattung finden.

Hinsichtlich Einsatzplanung (Übergabepunkte, Einsatzstichworte, etc.) erfolgt eine Abstimmung mit dem Rettungsdienst und der ILS.

Während der Durchführungsphase wird durch den Anbieter die sanitätsdienstliche Versorgung der Besucher, Künstler, Schausteller sowie unbeteiligter Dritter sichergestellt. Kann die abschließende Versorgung des Patienten nicht auf dem Veranstaltungsgelände durchgeführt werden, ist für die ärztliche Versorgung und den Transport in ein Krankenhaus der öffentliche Rettungsdienst zu alarmieren. Kommt es zu einem Massenanfall von Verletzten (MANV) auf der Veranstaltung, unterstellt sich der Sanitätsdienst der örtlichen Einsatzleitung der Gefahrenabwehr und stellt weiterhin die Versorgung von Bagatellverletzungen und -erkrankungen der Veranstaltungsteilnehmer sicher. Der Leiter des Sanitätsdienstes wechselt in den Koordinierungskreis (sofern festgelegt).

Der Sanitätsdienst führt nach Abschluss der Veranstaltung eine interne Nachbereitung durch, in der die positiven und negativen Punkte bei der Durchführung des Dienstes erfasst werden. Ist es zu einer Häufung von bestimmten Verletzungs- bzw. Erkrankungsmustern oder einem Massenanfall von Verletzten (MANV) gekommen, sind die Erkenntnisse für die gemeinsame Nachbereitung mit den weiteren Akteuren zusammenzufassen. Wenn es sinnvoll erscheint, sind Führungskräfte des Dienstleisters ebenfalls an der Nachbesprechung zu beteiligen, um Praxiserfahrungen und -notwendigkeiten darstellen zu können.

  • brandsicherheitswachdienst_lfws.pdf - Handreichung zum Brandsicherheitswachdienst der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg -
  • vfdb_mb_13_06_jun2015.pdf - Merkblatt „Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen“ vom Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutz (vfdb)