qmhb:verfahrensbeschreibungen:3.1.1.1_ausbildung:fortbildung

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 Die Teilnehmer haben die Kosten für die Sanitätsausbildung beim Ausscheiden im  Die Teilnehmer haben die Kosten für die Sanitätsausbildung beim Ausscheiden im 
-  * Jahr zu 100% dem Ortsverein zurückzuerstatten im  +  * 1. Jahr zu 100% dem Ortsverein zurückzuerstatten im  
-  * Jahr zu 60 % und bei Ausscheiden im +  * 2. Jahr zu 60 % und bei Ausscheiden im 
-  * Jahr zu 30% zu erstatten. +  * 3. Jahr zu 30% zu erstatten.  
 + 
 +Abweichende Regelungen sind möglich und im ** Vorfeld ** mit Vorstand oder Bereitschaftsleitung abzustimmen.