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Aus- und Fortbildung

Regelungen zur Sanitätsausbildung

Sämtliche Kosten für die Sanitätsausbildung werden vom Ortsverein für seine aktiven Mitglieder übernommen.

Es wird folgende Vereinbarung festgelegt:

Die Teilnehmer haben die Kosten für die Sanitätsausbildung beim Ausscheiden im

  • Jahr zu 100% dem Ortsverein zurückzuerstatten im
  • Jahr zu 60 % und bei Ausscheiden im
  • Jahr zu 30% zu erstatten.