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Aus- und Fortbildung
Regelungen zur Sanitätsausbildung
Sämtliche Kosten für die Sanitätsausbildung werden vom Ortsverein für seine aktiven Mitglieder übernommen.
Es wird folgende Vereinbarung festgelegt:
Die Teilnehmer haben die Kosten für die Sanitätsausbildung beim Ausscheiden im
- Jahr zu 100% dem Ortsverein zurückzuerstatten im
- Jahr zu 60 % und bei Ausscheiden im
- Jahr zu 30% zu erstatten.